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Energieberatung

Sie wollen eine zukunftsorientierte Lösung und gleichzeitig die Fördermittel des Bundes nutzen?

Als zertifizierte Energieeffizienzberater unterstützen wir Sie bei der energetischen Planung und der Beantragung von Zuschüssen des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

 

Zukunft planen mit Fördermitteln des Bundes

Wir beraten Sie gerne!

Wir beraten,
kompetent,

menschlich,
engagiert,
und nachhaltig

Susanne Krüger und Roland Göbel

Klimaziele des Bundes

Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, dass Deutschland bis 2040 klimaneutral wird und der Verbrauch an fossilen Brennstoffen maximal reduziert wird.

In der energetischen Sanierung von älteren Gebäuden wird ein großes Potenzial zur Reduzierung des Energieverbrauchs gesehen.

Zum einen soll die thermische Hülle, also die Außenhaut der Gebäude, wie Wände, Fenster und Dächer, besser isoliert werden, damit das Gebäude weniger Wärme verliert. Zum anderen soll der Bedarf an fossilen Brennstoffen soweit es geht reduziert werden. Erreicht wird dies durch den Austausch von Gas- oder Ölheizungs- und Warmwasseranlagen durch Anlagen mit regenerativen Energieträgern, wie Wärmepumpen und Solaranlagen.

 

 

Förderungen des Bundes

Um die Klimaziele zu erreichen, hat der Bund mehrere Förderprogramme aufgesetzt, die finanzielle Anreize für eine Sanierung und einen Heizungstausch schaffen. Einige Programme sind an eine Beratung und Begleitung durch einen Energieeffizienzexperten EEE gebunden.

Diese Experten benötigen eine Zertifizierung der Deutschen Energienetzagentur (DENA), um die erforderliche Förderanträge stellen zu können. Für den Austausch z.B. einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe kann so ein Zuschuss von bis zu 45% der Anschaffungskosten gewährt werden.

Generell werden keine normalen Wohnungsbauprojekte mehr gefördert. Gefördert wird nur noch eine energetische Verbesserung der vorhandenen Situation. Dies gilt für die energetische Verbesserung von Bestandsgebäuden als auch für Neubauten, die dann besser als der gesetzlich vorgeschriebene Standard sein müssen.

 

Individueller Sanierungs­fahrplan (iSFP)

Da jedes Haus anders ist und jeder Eigentümer andere Ziele und Vorstellungen hat, wurde zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden das Instrument des individuellen Sanierungsfahrplans geschaffen. Die Kosten für die Erstellung eines iSFP werden zu 80% bis zu einer Höhe von 1.800€ als Zuschuss gefördert.

Die Leistungen zur Erstellung eines iSFP enthalten eine energetische Beratung, eine Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes hinsichtlich der Außenhaut (thermische Hülle) und Ihres Heizungs- und Warmwassersystems. In Abstimmung mit Ihren Vorstellungen wird auf dieser Basis ein stufenweises Konzept entwickelt, wie Sie über mehrere Schritte den energetischen Standard Ihres Gebäudes maßgeblich verbessern. Einzelne Maßnahmen werden dabei sinnvoll gekoppelt.

Ziel des Bundes ist dabei, auch Ihr Bestandsgebäude auf den jeweils bestmöglichen Stand zu bringen.

 

Förderung Einzel­maßnahmen (BAFA)

Das BAFA gewährt Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen am Bestandsgebäude, die zur Erhöhung der Energieeffiziens des Gebäudes beitragen. Dies betrifft sowohl die Gebäudehülle (Fenster, Türen etc.) als auch die Wärmeanlagentechnik (Heizung und Warmwasser) sowie auch andere Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen.

Mit Vorliegen eines iSFP erhalten Sie auf einige Maßnahmen eine Erhöhung des Zuschusses um 5%.

In der Beratung ist uns wichtig, dass der Fokus nicht nur auf den Investitionskosten liegt. Durch die allgemeine Preissteigerung und der stufenweisen Erhöhung der Energiepreise durch die CO2-Abgabe werden sich in den nächsten Jahren die Kosten für fossile Brennstoffe maßgeblich erhöhen. Auch dies sollte bei Ihrer Investitionsentscheidung berücksichtigt werden.

 

Klima­freundlicher Neubau

Seit 2023 gilt das Effizienzhaus EH 55 als gesetzlicher Mindeststandard.

Mit dem Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" werden seit März 2023 nur noch Neubauten mit dem Effizienzhausstandard 40 oder besser in Form von zinsgünstigen Krediten durch die KfW Bank gefördert. Die Höhe der förderfähigen Kosten liegt bei 100.000€ pro Wohneinheit und erhöht sich auf 150.000€ bei Vorliegen eines Nachhaltigkeitszertifikates QNG. Ab 2025 wird dies der gesetzliche Mindeststandard sein.

Die Planung und Bauausführung gemäß dem Standard EE40 ist bereits heute als Stand der Technik anzusehen. Wir gehen davon aus, dass sich die Mehrkosten für den höheren Standard durch die zinsgünstigen Darlehen und dem noch niedrigeren Energieverbrauch aktuell rechnen.