Ein Geschwisterpaar steht vor dem Erbe des Elternhauses mit großem Garten. Das Baurecht nach §34 BauGB lässt eine Bebauung des Gartens zu. Der Wunsch der Tochter ist die Auszahlung ihres Erbanteils. Der Sohn wünscht sich eine zusätzliche Rente.
Nach der Ermittlung des Entwicklungspotenzials über die Bestandsdaten des Grundstücks, einer Marktanalyse und eines Finanzierungschecks, wurde deutlich, dass ein Verkauf des Grundstückes wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die Handlungsempfehlung war eine eigene Grundstücksentwicklung.
Gemeinsam wurde vereinbart, nach Abbruch des Elternhauses auf dem Grundstück zwei Doppelhäuser zu errichten. Nach Schaffung des Baurechts und Vermarktung eines Grundstücksanteils wurde die Tochter ausgezahlt. Der Grundstücksteil des Sohnes wurde bebaut.
Aufgrund der Marktsituation und Finanzlage kann der Sohn davon ausgehen, dass sich die Investitionskosten ungefähr bei seinem Eintritt in das Rentenalter über die Mieteinnahmen refinanziert haben.
Zusätzliche Sicherung der Altersversorgung durch regelmäßige Einnahmen, Sicherung des Familienvermögens